Richtungsweisendes Urteil

Tirolerin geriet mit Auge in Eisenstange: Baumarkt haftet nicht für Unfall der Kundin

An einem Ständer in einem Baumarkt hatte sich eine Tirolerin schwer verletzt.
© Rita Falk/Tiroler Tageszeitung

Eine schwere Augenverletzung bleibt laut Oberlandesgericht ohne Entschädigung für eine Kundin. Wie beim Gehen muss man auch beim Einkauf beide Augen offen halten.

Verwandte Themen