Fast straffrei
Polizei darf Führerschein-Schummlern Ausrüstung nicht abnehmen
Die Ausrüstung eines Schummlers, die noch vor dem OGH-Urteil von der Kärntner Polizei sichergestellt wurde.
© APA/LPD Kärnten
Wer bei der Führerschein-Prüfung schummelt, hat fast nichts zu befürchten. Die Polizei kann nicht einmal die Ausrüstung beschlagnahmen.