Fast straffrei

Polizei darf Führerschein-Schummlern Ausrüstung nicht abnehmen

Die Ausrüstung eines Schummlers, die noch vor dem OGH-Urteil von der Kärntner Polizei sichergestellt wurde.
© APA/LPD Kärnten

Wer bei der Führerschein-Prüfung schummelt, hat fast nichts zu befürchten. Die Polizei kann nicht einmal die Ausrüstung beschlagnahmen.

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