Über 200 Jahre altes Gesetz

Alter Sturkopf, undankbares Gsindl: Warum man bei Schenkungen zu Lebzeiten aufpassen sollte

Man hat sich gern und hilft auch gern: Sowohl der Großvater seinem Enkel als auch umgekehrt. Ist der Besitz erst einmal überschrieben, kann sich das ändern.
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Auch wenn die Nachkommenschaft sich nicht daran halten will, was sie versprochen hat: Schenkungen zu Lebzeiten können nicht so mir nichts, dir nichts rückgängig gemacht werden. Grober Undank berechtigt zwar, einen Vertrag zu widerrufen, doch dafür muss sich der Nachwuchs schon einiges zuschulden kommen lassen.

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