Erneut Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben
Nach Schafsrissen in Amlach wurde erneut eine Abschussverordnung für einen Wolf erlassen. Es ist bereits die vierte Verordnung seit dem EuGH-Urteil zum Jagdverbot für Wölfe.
Amlach – Die Landesregierung hat erneut einen Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben. Nachdem im Gemeindegebiet von Amlach am vergangenen Freitag sieben Mutterschafe sowie ein Widder tot aufgefunden worden waren, wurde eine entsprechende Verordnung erlassen, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Denn nach einer amtlichen Begutachtung bestand der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes.
Die Verordnung trat am Dienstag mit der Kundmachung in Kraft. Sie gilt für acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert. Aktuell sind in Osttirol zwei Abschussverordnungen aufrecht. Nach Schafsrissen in Obertilliach war Ende Juli eine solche erlassen worden, die bis Mitte September gültig ist.
Vierte Verordnung nach EuGH-Urteil
Es handelte sich um die vierte Abschussverordnung in Tirol seit und trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Juli. Dieser hatte geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen. (APA, TT.com)
Trotz Jagdverbot nach EuGH-Urteil