Riegel gegen betrügerische Anrufe

Verordnung gegen Anrufe mit gekaperten Telefonnummern tritt in Kraft

Mit 1. September tritt eine Verordnung gegen Anrufe mit gekaperten Telefonnummer­n in Kraft.
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Mobilfunker müssen ab Sonntag von Betrügern gekaperte österreichische Telefonnummern überprüfen und unterbinden.

Wien – Mit 1. September tritt in Österreich die Verordnung gegen Anrufe mit gekaperten Telefonnummern in Kraft. Die Anti-Spoofing-Verordnung soll sicherstellen, dass bei einer Anzeige einer österreichischen Rufnummer am Display die Anrufe „auch tatsächlich von österreichischen Anschlüssen aus getätigt werden“, sagt Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation.

Beim Spoofing werden Anrufe von einer österreichischen Rufnummer getätigt, dahinter verbergen sich jedoch Betrüger, etwa im Namen großer Online-Riesen und Technologiekonzerne.

Mehr als 7800 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch der Kategorie „Missbrauch der eigenen Rufnummer“ wurden laut Steinmaurer von Jänner bis Ende August bei der RTR registriert, die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen mit österreichischen Telefonnummern aus dem Ausland eine Verifizierung der rufenden Telefonnummer vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. „Ist sichergestellt, dass ein so genannter Spoofingfall vorliegt, kann der Anruf überhaupt unterbunden werden“, hieß es. (APA, TT)

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