Messerverbote und Asylkürzungen

Nach Attentat in Solingen: Deutsche Regierung beschließt Maßnahmenpaket

Unter anderem bem Waffenrecht sind zahlreiche Verschärfungen geplant.
© Rolf Vennenbernd

Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem ein Verbot von Messern bei Großveranstaltungen und im Fernverkehr. Außerdem sollen Abschiebungen erleichtert werden.

Berlin – Als Folge des Anschlages eines mutmaßlichen Islamisten und Asylbewerbers aus Syrien bei einem Stadtfest in Solingen mit drei Toten hat sich die deutsche Regierung auf ein Sicherheitspaket verständigt. Die auf sieben Seiten zusammengefassten Maßnahmen beinhalten Verschärfungen des Waffenrechts, Maßnahmen gegen Islamisten sowie geringere Hürden für Abschiebungen und Leistungseinschränkungen für bestimmte Asylbewerber.

Über das Paket soll laut Innenministerin Nancy Faeser (SPD) nun mit Ländern und der Union als größter Oppositionsfraktion im Bundestag gesprochen werden.

Vorgesehen ist unter anderem:

Waffenrecht

Es sind zahlreiche Verschärfungen geplant. „Es wird ein generelles Umgangsverbot für gefährliche Springmesser im Waffenrecht eingeführt“, heißt es in dem Papier. Bestimmte Gruppen wie Jäger oder Handwerker würden ausgenommen. Bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen werde ein „absolutes Messerverbot“ eingeführt. Es soll auch ein generelles Messerverbot im Fernverkehr mit Bussen und Bahnen geben. Die Bundespolizei soll etwa an Bahnhöfen die Befugnis erhalten, „stichprobenartig verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen“.

Maßnahmen gegen gewaltbereiten Islamismus

Unter dieser Überschrift kündigt die Regierung „Verbesserungen bei Aufklärung und Abwehr von islamistischem Extremismus“ an. Ermittlungsbehörden erhalten „die Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten ('Gesichtserkennung'), um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern“. Zudem soll eine „Task Force Islamismusprävention aus Wissenschaft und operativer Praxis“ eingesetzt werden.

Aufenthaltsrecht

Abschiebungen sollen erleichtert werden, indem die Schwelle für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse abgesenkt wird. Dies soll bereits gegeben sein, „wenn die Straftat unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist“. Eine Taskforce von Bund und Ländern soll dazu beitragen, mehr Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren in die EU-Staaten zurückzuschicken, über die sie in die Europäische Union (EU) eingereist waren.

Für solche Asylbewerber, für die andere EU-Staaten zuständig sind, sollen die Leistungen in Deutschland gekürzt werden. Für sie soll unter bestimmten Voraussetzungen „der weitere Bezug von Leistungen in Deutschland ausgeschlossen werden“. Die bestehenden Möglichkeiten für Leistungskürzungen würden entsprechend erweitert.

Die deutsche Regierung bekräftigt ihre Absicht, auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zu ermöglichen. Daran werde weiter intensiv gearbeitet. (APA)

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