Verletzte Kuh im Unterland musste notgetötet werden: Erneut Wolf zum Abschuss freigegeben
In Kirchdorf musste eine schwer verletzte Kuh notgetötet werden. Es bestehe der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfs. Am Freitag wurde eine Abschussverordnung erlassen.
Kirchdorf i. T. – Vergangenen Freitag wurde auf einer Alm in Kirchdorf ein Rind so schwer verletzt aufgefunden, dass es notgetötet werden musste, teilte das Land Tirol mit. Nach Begutachtung durch die Amtstierärztin bestehe der Verdacht auf einen Wolfsriss.
Da das Tier in flachem Gelände lag, kann ein Absturz ausgeschlossen werden. Die restliche Kuhherde sei auseinandergetrieben und verschreckt gewesen. „Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen“, heißt es vom Land. Die Verordnung trat am Freitag in Kraft und gilt für vorerst acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern. Die zuständige Jägerschaft im Unterland sei bereits informiert worden.
Aktuell sind in Osttirol zwei Abschussverordnungen aufrecht. Nach Schafsrissen in Obertilliach war Ende Juli eine solche erlassen worden, die bis Mitte September gültig ist. Erst vorige Woche wurde in Amlach eine weitere Verordnung erlassen.
Verordnung trotz EuGH-Urteils
Es handelt sich um die fünfte Abschussverordnung in Tirol seit und trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Juli. Dieser hatte geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen werden. Bisher wurden im Bundesland fünf Wölfe nach entsprechenden Verordnungen abgeschossen. (TT.com, APA)