Bericht der Gerichtshilfe: Mutmaßlicher Taylor Swift-Terrorist offenbar psychisch auffällig
Der 19-Jährige Hauptverdächtige soll Cannabis und Medikamente konsumiert haben. Anschlagspläne bestreitet er. Sein Anwalt sagt, er wäre nicht in der Lage gewesen, Sprengstoff herzustellen.
Wien, Ternitz - Der 19-jährige Hauptverdächtige im Fall eines mutmaßlich geplanten Terroranschlag auf ein Konzert von Superstar Taylor Swift in Wien könnte psychische Auffälligkeiten aufweisen. Die APA zitiert aus einem siebenseitigen Gutachten der Jugendgerichtshilfe. Diese empfehle eine „ausführliche psychiatrische Abklärung hinsichtlich des Gesundheitszustands des jungen Mannes“, um allenfalls „erforderliche Interventionen“ einleiten zu können.
Der 19-Jährige gilt als junger Erwachsener. Bei ihm kommen daher die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes zum Tragen. In diesen Fällen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die Behörde sieht beim mutmaßlichen Anhänger der radikalislamischen Terror-Miliz IS mehrere Risikofaktoren. Er verfüge - abgesehen von seiner Familie - über kein soziales Netz und habe seine Lehre im vergangenen Juli „aufgrund seiner psychischen Verfassung“ abgebrochen.
Vom Bundesheer wurde er als untauglich eingestuft - wegen angeblicher „Unbeweglichkeit“. Bis zu seiner Festnahme hatte der 19-Jährige keine geregelte Tagesstruktur. Die Nächte verbrachte der 19-Jährige an der Playstation, die Tage bis weit in den Nachmittag hinein im Bett.
Eigenen Angaben zufolge konsumierte der Hauptverdächtige seit Jahresbeginn neben Cannabis missbräuchlich das Arzneimittel Lyrica, ein Antiepileptikum, dessen Wirkstoff auch bei neuropathischen Schmerzen und Angststörungen eingesetzt wird. Infolge des Medikamentenmissbrauchs habe der 19-Jährige „unter Verfolgungswahn gelitten und teilweise Stimmen gehört“, heißt es im Bericht der Jugendgerichtshilfe. Um von seinem Suchtmittelkonsum und seinen Wahnvorstellungen loszukommen, habe er Hilfe von einer „islamischen Heilung“ erhofft und nach einer von einem Imam vorgenommenen Ruqyah (eine Art Exorzismus, Anm.) gesucht.
Der 19-Jährige hat gegenüber der Jugendgerichtshilfe explizit bestritten, Anschlagspläne verfolgt zu haben. Er könne seine Inhaftierung „nicht nachvollziehen“, die bei ihm vorgefundenen Chemikalien - schwefelige Säure, Wasserstoffperoxid und acetonhaltiger Nagellackentferner - wären „Teil eines jeden herkömmlichen Haushalts“. Er habe bei der nach seiner Festnahme erfolgten Beschuldigteneinvernahme nicht die Wahrheit gesagt, gab der 19-Jährige an. Er habe sich zu diesem Zeitpunkt in einem aus dem Konsum von Cannabis und Lyrica herrührenden „Rauschzustand“ befunden und „nicht klar denken können“. Außerdem habe er „Angst vor Polizeigewalt“ gehabt.
Werner Tomanek, der Verteidiger des 19-Jährigen, will am Mittwoch ein von ihm in Auftrag gegebenes Privatgutachten präsentieren, das nach seinem Dafürhalten den Hauptverdächtigen entlaste. Die Expertise von Ingo Wieser - Sachverständiger für Waffen, Munition und Sprengmittel - komme zum Schluss, dass der 19-Jährige nicht über die Kapazitäten für einen Sprengstoffanschlag verfügte. (APA, TT)