UN-Sicherheitsrat verurteilt afghanisches "Tugend"-Gesetz
Die Mehrheit der Staaten im UN-Sicherheitsrat hat am Freitag das sogenannte Tugend-Gesetz der islamistischen Taliban in Afghanistan scharf kritisiert und dessen Abschaffung gefordert. "Wir verurteilen auf das Schärfste, dass die Taliban Frauen und Mädchen in Afghanistan weiterhin systematisch diskriminieren und unterdrücken", hieß es in einer vom japanischen UN-Botschafter verlesenen Erklärung von zwölf der 15 Mitgliedstaaten des Rates.
Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehörten neben Japan auch Ecuador, Frankreich, Großbritannien, Guyana, Malta, Mosambik, Südkorea, Sierra Leone, Slowenien, die Schweiz und die USA. Algerien, China und Russland schlossen sich der Erklärung nicht an.
Das Gesetz verschärfe die "bereits inakzeptablen Einschränkungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Afghanen", hieß es darin weiter. Die Taliban müssten "den Stimmen der afghanischen Frauen und Mädchen Gehör schenken und auf sie eingehen". Dies sei "eine Voraussetzung für ein stabiles, friedliches und wohlhabendes Afghanistan".
Die deutsche Vertretung bei den Vereinten Nationen erklärte im Onlinedienst X, das sogenannte Tugend-Gesetz versuche "die Hälfte des Landes zum Schweigen zu bringen" und beraube die Frauen in Afghanistan "ihrer Würde, Rechte und Stimme". Es unterstreiche erneut, "dass es keine Beziehungen mit radikalen Islamisten geben kann". Deutschland ist derzeit nicht im UN-Sicherheitsrat vertreten.
Das laut den Taliban Mitte August in Kraft getretene Gesetz erweitert nochmals die Macht der Sittenpolizei im Land, um die von den Taliban erlassenen Verhaltensregeln zu überwachen. Es sieht unter anderem ein Verschleierungsgebot für Frauen sowie ein Verbot von Homosexualität vor. Unter anderem wird festgelegt, dass "muslimische Frauen verpflichtet sind, ihr Gesicht und ihren Körper zu bedecken", wenn sie sich in Gegenwart von Männern befinden, die nicht direkt mit ihnen verwandt sind. Zudem verbietet das Gesetz Frauen das Singen oder laute Lesen in der Öffentlichkeit. Die Begründung: Die Stimme der Frau sei intim.