Wolf in Obertilliach nach Abschuss-Verordnung erlegt
Obertilliach – Wie das Land am Samstag bestätigte, wurde am Freitag in Obertilliach ein Wolf geschossen. Eine entsprechende Abschussverordnung wurde erteilt, nachdem sechs gerissene Schafe in einem Almgebiet in Obertilliach dem Wolf zugeordnet wurden.
Das erlegte Tier wird in Innsbruck an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) übergeben und dort untersucht. Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler: „Mein Dank gilt der Osttiroler Jägerschaft, die durch ihren Einsatz Almtiere schützen und die Landwirtinnen und Landwirte von Obertilliach wieder etwas aufatmen lassen.“
Trotz EuGH-Urteil
Der Wolf in Osttirol wurde nun trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geschossen. Dieser hatte im Juli geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen werden. Bisher wurden im Bundesland fünf Wölfe nach entsprechenden Verordnungen abgeschossen. (TT.com)
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