Novelle zu Urnen-Bestattung

Land will Friedhofszwang lockern: Letzte Ruhe im Wohnzimmer oder am Grund des Achensees

Geht die Gesetzesnovelle durch, können Urnen künftig auch in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden – eine Genehmigung vorausgesetzt.
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Die Urnen-Verwahrung in den eigenen vier Wänden soll in Tirol bald erlaubt sein. Jeder Fall muss aber weiter behördlich genehmigt werden. Eine Gesetzesnovelle liegt auf.

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