Leichen in Fluss geworfen

33-Jähriger erwürgte Eltern in Südtirol: Lebenslange Haft für Sohn bestätigt

Im November 2022 wurde der Südtiroler zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nun wurde diese in letzter Instanz bestätigt. (Archivfoto)
© Dolomiten

Das Oberste Gericht in Rom bestätigte die höchste Strafe, somit ist die lebenslange Haft für den 33-jährigen Südtiroler nun rechtskräftig. Der Mann tötete 2021 seine Eltern und warf sie in einen Fluss.

Bozen – Im Fall eines 33-jährigen Südtirolers, der im November 2022 wegen der Tötung seiner Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hat am Donnerstag das Oberste Gericht in Rom das Urteil in letzter Instanz bestätigt. Dies berichteten italienische Medien. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil in zweiter Instanz vor dem Berufungsschwurgericht in Bozen in Rom erneut Berufung angemeldet, die nun zurückgewiesen wurde. Damit war das Urteil rechtskräftig.

Das Kassationsgericht in Rom, die dritte Instanz bei Strafverfahren, bestätigte die lebenslange Haftstrafe für den Südtiroler wegen des Doppelmordes und des Verbergens der Leichen seiner Eltern, die am 4. Jänner 2021 erwürgt und in den Fluss Eisack geworfen worden waren. Der Bozner war im November 2022 in erster Instanz und im Oktober 2023 in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Verteidigung legte nun aufgrund von Gutachten Berufung ein, die sich mit der Zurechnungsfähigkeit des Südtirolers beschäftigt hatten. Dadurch wollten sie eine lebenslange Haftstrafe für ihren Mandanten abwenden, berichtete die Tageszeitung Dolomiten am Freitag. Doch das Höchstgericht folgte den Anträgen der Anklage sowie der Nebenkläger.

Leichen erst Wochen später gefunden

Die leblosen Körper wurden erst Wochen später und nach einer aufwendigen Suche im Flussbett gefunden. Der 33-Jährige hatte die Taten zwar gestanden, allerdings pochte die Verteidigung darauf, dass er aufgrund seines psychischen Zustands zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen im Erstprozess aufgrund der Kaltblütigkeit der Taten für lebenslange Haft mit einem Jahr Einzelhaft.

Während des Prozesses waren mehrere Gutachten vorgelegt worden, die sich mit der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten beschäftigten. Diese kamen zu völlig unterschiedlichen Schlüssen. Einig waren sich die Gutachter darin, dass der Angeklagte unter psychischen Störungen leidet und auch heute noch gefährlich sei. Der Fall hatte in Südtirol sowie auch italienweit für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt. (APA)

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