Stute verletzt: Weiterer Wolf im Unterland zum Abschuss freigegeben
Auf einer Alm in Westendorf soll ein Wolf eine Stute verletzt haben. Nun hat die schwarz-rote Landesregierung einen weiteren Wolf zum Abschuss freigegeben. Aktuell bestehen im Unterland schon zwei Verordnungen, eine endet am Sonntag.
Westendorf – Das Land Tirol hat eine weitere Abschussverordnung für einen Wolf im Unterland erlassen. Grund dafür sei eine verletzte Norikerstute, die am Dienstag auf einer Alm in Westendorf aufgefunden wurde. „Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes“, heißt es vom Land.
Die Verordnung tritt mit kommendem Montag in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen – also bis 10. Oktober. Im Umkreis von zehn Kilometern darf dann ein Wolf geschossen werden. Die zuständige Jägerschaft sei bereits informiert worden.
Verordnung in Kirchberg endet am Sonntag
Aktuell bestehen schon zwei Abschussverordnungen im Unterland. Eine im Umkreis von Kirchberg tritt allerdings mit Sonntag außer Kraft. Diese wurde im Juli erlassen, nachdem ein Wolf dort zwei Rinder getötet und zwei verletzt haben soll.
Ein Wolf in Kirchdorf darf noch bis 25. Oktober abgeschossen werden. Dieser soll ein Rind verletzt haben, das dann notgetötet werden musste. Zwei Wölfe wurden heuer nach entsprechenden Verordnungen abgeschossen, insgesamt waren es bereits sechs. Erst letzte Woche wurde in Obertilliach ein Wolf von der Jägerschaft erschossen.
Trotz EuGH-Urteil
Es handelte sich nun um die bereits 14. Abschussverordnung im heurigen Jahr in Tirol und die sechste seit und trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Juli. Dieser hatte geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen werden. (TT.com, APA)