Leiche von Miss-Schweiz-Kandidatin mit Mixer zerkleinert: Ehemann bleibt in U-Haft
Eine ehemalige Finalistin der Miss-Schweiz-Wahl wurde im Februar mutmaßlich von ihrem Ehemann getötet. Ein Haftentlassungsgesuch brachte nun verstörende Details der Tat ans Licht.
Binningen – Ein Schweizer Gericht hat ein Haftentlassungsgesuch eines mutmaßlichen Mörders zurückgewiesen, berichten Schweizer Medien. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, wie brutal der 41-Jährige bei der Tötung seiner Ehefrau und Mutter seiner beiden Kinder vorgegangen sein soll.
Die 38-jährige Unternehmerin und ehemalige Finalistin der Wahl zur Miss Schweiz wurde am 13. Februar in ihrem Haus in Binningen, einem Vorort von Basel, Opfer eines Tötungsdelikts. Ihr Ehemann wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, hat der 41-Jährige schon mehrfach erfolglos ein Haftentlassungsgesuch gestellt, schreibt das Boulevardblatt 20 Minuten.
Ermittler bezweifeln Notwehrhandlung
Wie aus dem Bericht demnach hervorgeht, habe der Beschuldigte zunächst angegeben, seine Frau tot an der Treppe aufgefunden und die Leiche anschließend in Panik zerstückelt zu haben. Später habe er den tödlichen Angriff auf seine Ehefrau zwar gestanden, will aber in Notwehr gehandelt haben: Die 38-Jährige habe ihn mit einem Messer attackiert, er habe sie daraufhin erwürgt. Die Ermittler bezweifeln diese Version nach einem Gutachten zum Tatablauf.
Laut Obduktionsbericht wurde die Leiche der Frau mit Werkzeug zerlegt und die Teile dann mit einem industriellen Stabmixer zerkleinert und in einer Chemikalie aufgelöst. Den Mixer habe der Mann für ein Pfadfinderheim beschafft, berichtet 20 Minuten.
„Empathielos und kaltblütig“
Der Mann habe nach der Tötung der Mutter seiner beiden Kinder „eine auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit“ an den Tag gelegt, zitiert das Blatt aus dem Gerichtsentscheid. Aufgrund des aktuellen Untersuchungsstands bestünden beim Beschwerdeführer „konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung“. Auch die Darstellung des Mannes, wonach das Erwürgen seiner Ehefrau eine Notwehrhandlung gewesen sei, widerspricht der Bericht. Vielmehr sei sein Vorgehen „planmäßig und systematisch“ gewesen.
Wann sich der 41-Jährige einem Gerichtsverfahren stellen muss, ist derzeit noch nicht bekannt. (TT.com)
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