20-jähriger Raser auf Brennerautobahn aus dem Verkehr gezogen: Probeführerschein weg
Der Einheimische war mit 129 km/h in einem Baustellenbereich unterwegs. Seinen Probeführerschein ist er erstmal los, sein Auto ganz knapp nicht.
Matrei am Brenner – Einen jungen Raser zog die Polizei in der Nacht auf Sonntag auf der Brennerautobahn aus dem Verkehr. Der 20-jährige Einheimische war gegen 0.45 Uhr mit 129 km/h unterwegs – anstatt des erlaubten 60ers im Baustellenbereich.
Eine zivile Streife konnte den Mann schließlich bei der Mautstelle in Schönberg anhalten. „Dabei stellte sich heraus, dass er einen Probeführerschein besitzt. Dieser wurde ihm abgenommen“, berichtet die Polizei. Er wird wegen mehrerer Geschwindigkeitsübertretungen und weiterer Verkehrsdelikte angezeigt.
Ganz knapp wurde ihm das Auto nicht abgenommen. Wäre er einen km/h schneller unterwegs gewesen, hätte dieses beschlagnahmt werden können. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.