Kein Schutz vor Sichtschutz

Urteil in jahrelangem Tiroler Gerichtsstreit: Sichtschutz in Nachbars Garten bleibt

Sichtschutz: Eine umstrittene Palisade mit einer Höhe von 1,8 Metern darf auf Nachbars Garten stehen bleiben.
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Ein erbitterter Gerichtsstreit unter Nachbarn bestätigt nun, dass die Eingriffsrechte in benachbarte Grundstücke und somit in das Eigentum des Gegenüber begrenzt sind. Ortsüblichkeit heisst das Zauberwort.