Kommentar

Bis hierher und nicht weiter

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein Klassiker des Zivilrechts – schließlich will niemand dauernde Eingriffe in sein Eigentum dulden. Dass dabei Mitspracherechte des Nachbarn zum Umgang mit dem eigenen Grund und Boden ihre Grenzen haben, zeigt nun ein Urteil, das durch die Instanzen ging. Die nachbarschaftliche Klage gegen eine verwaltungsrechtlich ordnungsgemäß errichtete, 1,8 Meter hohe Gartenpalisade an der Grundgrenze wurde abgewiesen, da deren Auswirkung eben die ortsübliche Benutzung des Nachbargrundstückes nicht wesentlich beeinträchtigt und als ortsüblich anzusehen ist.