Innenpolitik

NR-Wahl-Lexikon - Wie zieht man in den Nationalrat ein?

Die Sitze im Nationalrat werden bei der Wahl neu vergeben
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Bei der Nationalratswahl am 29. September wählen wir die Zusammensetzung des zukünftigen Parlaments. Welche Parteien tatsächlich in das Hohe Haus einziehen, ist davon abhängig, wie viele Stimmen sie erhalten. Wie werden die Mandate verteilt? Was verbirgt sich hinter der Vier-Prozent-Hürde und was ist mit einem Direkt- bzw. Grundmandat gemeint?

Wie viele Mandate gibt es zu verteilen?

Insgesamt werden 183 Sitze vergeben. Die Verteilung läuft zunächst über 39 Regional- und neun Landeswahlkreise. Die Reststimmen werden dann in einem sogenannten dritten Ermittlungsverfahren auf Bundesebene vergeben. Wie viele Mandate in den Regionalwahlkreisen verteilt werden, richtet sich nach der Einwohnerzahl gemäß der Volkszählung. Jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Bundesland Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 16, Kärnten 12, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7. Dementsprechend unterschiedlich hoch ist auch die Zahl der im Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate.

Wie werden die Mandate verteilt und was ist ein Direktmandat?

Am Wahltag werden zunächst die auf die Parteien entfallenen Stimmen gezählt. Dann prüft man, ob eine Partei die in einem Wahlkreis für ein Direktmandat nötige Stimmenanzahl erreicht hat. Diese wird durch die sogenannte Wahlzahl bestimmt. Die Wahlzahlen für das erste (Regionalwahlkreis) und das zweite (Landeswahlkreis) Ermittlungsverfahren werden nach dem sogenannten Hare'schen System ermittelt. Dafür wird die Gesamtsumme der im Bundesland abgegebenen gültigen Stimmen durch die in diesem Landeswahlkreis zu vergebenden Mandate geteilt. Im dritten, bundesweiten Ermittlungsverfahren ist es etwas schwieriger. Hier wird die Wahlzahl durch das sogenannte D'Hondtsche Verfahren festgelegt. Dafür werden die jeweils von den Parteien erreichten Stimmen durch zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt und in absteigender Reihenfolge sortiert. Die 183-größte Zahl ergibt dann die Wahlzahl für diese Stufe.

Was verbirgt sich hinter der "Vier-Prozent-Hürde"?

Um an der Verteilung der Sitze teilnehmen zu können, muss eine Partei entweder ein Direktmandat, auch Grundmandat genannt, oder bundesweit mindestens vier Prozent der Stimmen erhalten. Letztere Mindestanforderung nennt man auch die "Vier-Prozent-Hürde". Dass eine Partei weniger als vier Prozent der Stimmen aber ein Grundmandat erzielt und auf diese Weise den Einzug in das Hohe Haus geschafft hat, ist in der Zweiten Republik bis dato noch nicht vorgekommen. Grund- bzw. Direktmandate werden für gewöhnlich nur von den größeren, etablierten Parteien ergattert.

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