Schwierige Entschädigung für Bahnpendler nach Hochwasser
Für viele Pendlerinnen und Pendler ist die monatelange Sperre der Weststrecke der Bahn mit langwierigen Verzögerungen verbunden, die viele nicht in Kauf nehmen wollen. Für Besitzer eines Klimatickets besonders bitter, da eine Entschädigung aufgrund der Streckensperre schwierig werden kann, so die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) auf APA-Anfrage. Für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wurde zumindest jetzt eine Sonderregelung getroffen.
Erste Betroffene, die regelmäßig mit der Bahn die Weststrecke nutzen, haben sich bereits bei der Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle apf gemeldet. Das Klimaschutzministerium versicherte, dass die Verkehrsunternehmen derzeit alles dafür tun würden, um öffentliche Verkehrsanbindung insbesondere für Pendlerinnen und Pendler in der aktuellen Situation bestmöglich aufrechtzuerhalten. "So wird der Schienenfernverkehr über die alte Weststrecke geführt, ab 10. Oktober auch wieder zweigleisig und mit höherer Taktung. Zur Stabilisierung des Regionalverkehrs insbesondere im Raum Tullnerfeld wurden und werden weitere Schienenersatzverkehre eingerichtet", erklärte das Ministerium auf APA-Anfrage. Für jene, die allerdings als Pendlerin bzw. als Pendler täglich nur auf einer dieser Strecken unterwegs sind, ist dieses Argument jedoch nicht zufriedenstellend, wenn die Fahrt deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Im Laufe des Donnerstags hat das Klimaschutzministerium zumindest für Klimaticket-Besitzer aus Niederösterreich eine Lösung gefunden. Ihnen wird ein Sonderkündigungsrecht für das Klimaticket eingeräumt. Entgegen der allgemeinen Storno-Regelung, dass während der Gültigkeitsdauer ab dem siebenten Gültigkeitsmonat des Klimatickets Österreich ohne Angabe von Gründen eine Aufkündigung erfolgen kann, gelte dort nun eine Kulanzlösung. "Menschen aus Niederösterreich, die ein Klimaticket Österreich besitzen und dieses aufgrund der massiven Betroffenheit der Region von den Überflutungen nicht wie geplant nützen können, haben die Möglichkeit das Ticket unentgeltlich bis einschließlich 31. Oktober 2024 beim Schalter ohne Angabe von Gründen zu stornieren", versicherte das Ministerium.
Für alle anderen Pendlerinnen und Pendler aus den anderen Bundesländern - etwa Wienerinnen und Wiener, die täglich nach St. Pölten zur Arbeit fahren - gilt das nicht. Denen empfiehlt die apf zwei Möglichkeiten: eine nachträgliche anteilige Entschädigung wegen Nichtnutzung oder eine Kündigung. Da allerdings das Klimaticket eine Netzkarte ist, die grundsätzlich für das gesamte Verkehrsnetz gilt - also entweder in ganz Österreich oder im jeweiligen Verkehrsverbund -, könnte diese Tatsache eine nachträgliche anteilige Entschädigung erschweren. Denn wenn aufgrund von Hochwasserschäden einzelne Strecken über längere Zeit gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar sind, könnte das Argument kommen, dass die Netzkarte auf anderen Strecken im Gültigkeitsbereich weiterhin verwendet werden kann.
Derzeit werden Passagiere, die nicht in Niederösterreich wohnhaft sind, darauf hingewiesen, dass eine Kündigung des Klimatickets erst ab dem siebenten Monat möglich sei, wie ein Betroffener der APA berichtete. Während der Gültigkeitsdauer könne erst ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, bestätigte auch die apf. Allerdings werde dann ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet. Bei Vorliegen von bestimmten Gründen - etwa bei einem Umzug von Österreich in das Ausland - kann das Ticket während der gesamten Gültigkeitsdauer ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden. Leider stehe tariflich die außerordentliche Kündigung bei einer Nichtnutzung wegen des Hochwassers nicht immer zu, erklärte die apf.
Deshalb rät die Organisation allen Betroffenen nachzuweisen, dass sie für ihre regelmäßigen Fahrten auf eine gesperrte Strecke angewiesen sind - etwa durch Angabe der Wohn- und Arbeitsadresse oder der bisherigen Nutzung des Klimatickets - und damit könnte unter Umständen eine anteilige Rückforderung beantragt werden. Die Entscheidung darüber liege aber letztlich bei den zuständigen Unternehmen - für das Klimaticket Österreich ist das One Mobility bzw. für das regionale Klimaticket der jeweilige Verkehrsverbund.
Die zweite Variante wäre die Kündigung des Klimatickets, solange die Nutzung kaum möglich ist und der Neuabschluss, sobald die beanspruchte Strecke wieder genutzt werden kann. Da betont die apf, dass hier auf eine Kulanzlösung der zuständigen Unternehmen gehofft werden muss.
Die Organisation rät den Pendlerinnen und Pendlern, die stark von den Streckensperren im Zuge des Hochwassers betroffen sind, sich zeitnah an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu wenden und eine Kulanzregelung zu beantragen oder gegebenenfalls das Klimaticket für die Dauer der Streckensperre zu kündigen. Sollte keine Einigung erzielt werden, können sich betroffene Kundinnen und Kunden auch an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden, die in solchen Fällen vermitteln kann.
Erst vor wenigen Tagen wurde aus dem Klimaschutzministerium verkündet, dass das Klimaticket Österreich erstmals die 300.000er-Marke geknackt hat.