„Kettensägen“-Prozess

Deutscher Ex-Teamgoalie Lehmann zu 135.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen: Jens Lehmann.
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München – Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge hat das Landgericht München II den ehemaligen deutschen Fußball-Teamtorhüter Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Der 54-Jährige hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn in seinem Haus am Starnberger See angesägt. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben.

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Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war Lehmann vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten der Ex-Profi und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.

Lehmann akzeptierte Schuldspruch im zweiten Prozess

Im zweiten Prozess ging es nun milder für den früheren Fußball-Star aus. Lehmann hatte davor seinen Schuldspruch akzeptiert. Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Ursprünglich hatte er angegeben, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen. (APA/dpa)

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