Entgeltliche Einschaltung

Patientenverfügung als Lösung

Mit einer Patientenverfügung können bereits im Voraus im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit bestimmte medizinische Maßnahmen abgelehnt werden.
© iStockphoto

Wie dem eigenen Behandlungswunsch im Falle der Entscheidungsunfähigkeit zum Durchbruch verholfen werden kann, erklärt Rechtsanwalt Michael Hofstätter.

Was ist eine Patientenverfügung?

Michael Hofstätter: Grundsätzlich dürfen medizinische Maßnahmen nur nach vorheriger Aufklärung und Zustimmung des Patienten/der Patientin durchgeführt werden. Es gibt aber Fälle, in denen der Patient/die Patientin z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, über medizinische Behandlungen zu bestimmen. Mit einer Patientenverfügung können für solche Fälle der Entscheidungsunfähigkeit bereits im Voraus bestimmte medizinische Maßnahmen abgelehnt werden.

Gibt es unterschiedliche Arten von Patientenverfügungen und worauf ist bei der Errichtung einer Verfügung zu achten?

Hofstätter: Es wird zwischen verbindlichen und anderen Patientenverfügungen unterschieden. Verbindliche Patientenverfügungen sind von den behandelnden Ärzten und Ärztinnen unmittelbar zu befolgen, ohne dass die Entscheidung eines Vertreters/einer Vertreterin des Patienten/der Patientin einzuholen wäre. Das bedeutet, dass die abgelehnte Behandlung nicht vorgenommen werden darf und begonnene Maßnahmen wieder abzubrechen sind.

„Es ist darauf zu achten, dass Ärzte über das Vorhandensein und den Inhalt einer Patientenverfügung informiert werden.“

RA MMag. Michael Hofstätter

Hingegen sind andere Patientenverfügungen bloß beachtlich, allerdings ersetzen diese in der Regel nicht die Entscheidung eines Vertreters/einer Vertreterin des Patienten/der Patientin über die jeweilige Maßnahme. Die anderen Patientenverfügungen sind nur eine Art Orientierungshilfe für den Vertreter/die Vertreterin des Patienten/der Patientin, der/die für diesen über die Behandlung zu entscheiden hat. Da die verbindliche Patientenverfügung unmittelbare Wirkung für die medizinische Behandlung entfaltet, sind bei der Errichtung strenge Vorgaben einzuhalten. Insbesondere hat eine Aufklärung durch einen Arzt/eine Ärztin zu erfolgen, die entsprechend zu dokumentieren ist.

Wie kann sichergestellt werden, dass Ärzte/Ärztinnen von der Patientenverfügung Kenntnis erlangen?

Hofstätter: Ärzte/Ärztinnen können und müssen Patientenverfügungen nur dann beachten, wenn sie auch Kenntnis davon haben. Es ist daher darauf zu achten, dass Ärzte/Ärztinnen über das Vorhandensein und den Inhalt einer Patientenverfügung informiert werden. Empfehlenswert ist neben einer Registrierung in einem Patientenverfügungsregister insbesondere, dass Inhaber/Inhaberinnen einer Patientenverfügung stets eine Kopie derselben oder aber eine Hinweiskarte beispielsweise in der Geldtasche bei sich haben. Andernfalls kann es sein, dass eine Patientenverfügung einfach unbeachtet bleibt.

Kontakt und Infos:

kanzlei@ra-awz.at

www.ra-awz.at