Entgeltliche Einschaltung

Mit einer Vollmacht vorsorgen

Aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung wird auch die Erwachsenenvertretung zukünftig immer größere Bedeutung erlangen. Darüber informiert Rechtsanwalt Simon Schafferer.

Wann ist eine Erwachsenenvertretung erforderlich?

Simon Schafferer: Sofern die Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung gemindert oder auch ausgeschlossen ist, sodass der/die Betroffene für die Besorgung seiner Angelegenheiten Unterstützung benötigt. Diese Unterstützung kann durch die Bestellung eines Erwachsenenvertreters/einer Erwachsenenvertreterin erfolgen.

Welche Arten gibt es?

Schafferer: Es gibt drei Arten der Erwachsenenvertretung, nämlich die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenen­vertretung.

Wann endet die Erwachsenenvertretung?

Schafferer: Die Erwachsenenvertretung endet mit dem Tod der betroffenen Person, mit dem Tod des Erwachsenenvertreters/der Erwachsenenverteterin, mit der Abberufung des Erwachsenenvertreters/der Erwachsenenvertreterin durch das Gericht – bei der gesetzlichen Erwachsenenvertretung auch dann, wenn die betroffene Person einen Widerspruch geäußert und diese im ÖZVV eingetragen ist.

Kann man die Erwachsenenvertretung bestimmen?

Schafferer: Mit einer so genannten Vorsorgevollmacht kann man im Vorhinein festlegen, wer zur Vertretung im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit bevollmächtigt ist. Die Vorsorgevollmacht wird im ÖZVV registriert und wird erst dann wirksam, wenn die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist und sohin der Vorsorgefall eintritt, was durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen ist. Sie können damit selbst festlegen, wer bestimmte Aufgaben für sie zu einem Zeitpunkt, indem sie diese nicht mehr selbst ausüben können, durchführen darf.

„Es gibt drei Arten der Erwachsenenvertretung: gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung.“

RA Dr. Simon Schafferer

Einer der Vorteile der Vorsorgevollmacht ist, dass die Wirkungsbereiche äußerst individuell gestaltet werden können und einzelne Personen oder mehrere Personen gemeinsam für einzelne Geschäfte (Abschluss von Mietverträgen, Abschluss von Liegenschaftskaufverträgen etc.) oder bestimmte Arten von Angelegenheiten eingesetzt werden können. Häufig sehen Vorsorgevollmachten vor, dass der/die Vorsorgebevollmächtigte(n) im Falle entsprechender Notwendigkeit auch als Erwachsenenvertreter/Erwachsenenvertreterin bestellt werden soll(en).

Ersetzt die Vorsorgevollmacht ein Testament?

Schafferer: Nein. Die Vorsorgevollmacht regelt den Zeitraum ab der Entscheidungsunfähigkeit des/der Betroffenen bis zur Wiedererlangung der Entscheidungsfähigkeit oder Ableben. Das Testament betrifft ausnahmslos Verfügungen – in der Regel über das Vermögen – für den Fall des Ablebens.

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