„Ich diskutiere nicht“
Staatsfeind mit NS-Tattoo: Prozess gegen 31-jährigen Tiroler hätte nicht knapper ausgehen können
Je nach dem Sujet können Tätowierungen und deren Zurschaustellung auch gerichtlich strafbar sein.
© Symbolfoto: APA/Khanna
Ein 31-jähriger Tiroler hat nach Hafterlebnissen der Gesellschaft den Rücken gekehrt und musste sich am Montag einem Prozess wegen Wiederbetätigung stellen. Die Verhandlung stand auf der Kippe.