Besondere Lösungen für digitalen Nachlass
Was passiert im Todesfall mit E-Mail-Konten und Kryptowährungen – Rechtsanwalt Burghard Seyr gibt hilfreiche Empfehlungen.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist der digitale Nachlass zu einem wichtigen Thema geworden. Während der traditionelle Nachlass – bestehend aus Immobilien, Geld und persönlichen Gegenständen – oft gut geregelt ist, gibt es beim digitalen Nachlass wie Konten in sozialen Medien, E-Mail-Konten, Daten in Cloud-Diensten und Kryptowährungen häufig Unsicherheiten.
„Ohne entsprechende Vorkehrungen können Kryptowährungen und andere digitale Inhalte verloren gehen.“
RA Dr. Burgard Seyr
Der digitale Nachlass umfasst also alle digitalen Inhalte und Accounts, die eine Person hinterlässt. Viele Nutzer und Nutzerinnen sind sich nicht bewusst, dass diese digitalen Inhalte im Todesfall besondere Regelungen benötigen. Im Gegensatz zu Bankkonten und Wertpapierdepots gibt es beispielsweise betreffend Kryptowährungen kein zentrales Register, welches im Todesfall abgefragt werden kann. Ohne entsprechende Vorkehrungen können Kryptowährungen und andere digitale Inhalte im schlimmsten Fall also verloren gehen. Um dieses Problem zu vermeiden und somit Ihrem letzten Willen auch in der Praxis zur Durchsetzung zu verhelfen, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten im Rahmen eines Testaments neben dem traditionellen Nachlass auch detaillierte Regelungen für den digitalen Nachlass zu treffen.
Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin berät Sie umfassend bei der Errichtung Ihres Testaments und kann Ihnen insbesondere bei der Regelung Ihres digitalen Nachlasses zur Seite stehen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Erinnerungen und Vermögenswerte in die richtigen Hände kommen und nicht unwiderruflich verloren gehen.
Zögern Sie nicht, einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin zu vereinbaren.
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