Dringender Mordverdacht

Grundwehrdiener in Kärnten getötet: U-Haft über 21-Jährigen verhängt

© APA/GERT EGGENBERGER

Nach dem tödlichen Schuss in einer Kärntner Kaserne wurde Untersuchungshaft über einen Grundwehrdiener verhängt. Er steht unter dringendem Mordverdacht.

Klagenfurt – Nachdem ein 21-jähriger Grundwehrdiener in einer Kärntner Kaserne durch den Schuss aus der Dienstpistole eines gleichaltrigen Wachsoldaten gestorben ist, ist am Freitagnachmittag Untersuchungshaft über den Verdächtigen verhängt worden. „Es besteht dringender Tatverdacht des Mordes“, erklärte Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl auf APA-Anfrage. Dieser Verdacht bestehe „aufgrund der vorläufigen Beweismittel“.

Es besteht dringender Tatverdacht des Mordes.
Christian Liebhauser-Karl, Gerichtssprecher

„Grund für die Entscheidung war die Tatsache, dass die Verantwortung, die der Beschuldigte gewählt hat, waffentechnisch und gerichtsmedizinisch nicht nachvollziehbar ist“, führte Liebhauser-Karl weiter aus. „Das Verletzungsbild begründet nach Ansicht des Haft- und Rechtsschutzrichters des Landesgerichts Klagenfurt den dringenden Tatverdacht des Mordes.“

Die Untersuchungshaft wurde vorerst für die Dauer von 14 Tagen verhängt. Binnen dieser Zeit muss eine Haftprüfungsverhandlung stattfinden, etwaige neue Beweismittel fließen dann in die nächste Entscheidung ein. Der Verteidiger des Verdächtigen hat zur Entscheidung vom Freitag übrigens erklärt, auf Rechtsmittel zu verzichten.

Staatsanwaltschaft geht von Absicht aus

Zu dem Vorfall war es am Dienstag gegen 16 Uhr in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau gekommen. Aus vorerst unbekannter Ursache hatte sich ein Schuss aus der Dienstpistole eines 21-jährigen Wachsoldaten gelöst. Ein gleichaltriger Soldat wurde getroffen und mit schwersten Verletzungen ins Klinikum Klagenfurt geflogen, starb dort aber kurze Zeit nach der Einlieferung.

Während der Verdächtige selbst von einem Unfall spricht, geht die Staatsanwaltschaft Klagenfurt von Absicht aus. Die Angaben des Verdächtigen können „nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden“, hieß es schon vor dem Pflichtverhör von der Staatsanwaltschaft. So, wie der Verdächtige den Ablauf geschildert hatte, könne es nicht gewesen sein. Ohne genauere Details zu nennen, sprach hingegen der Verteidiger des Verdächtigen, der Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek, gegenüber der APA von einem „extrem tragischen Unfall“. (APA)

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