Verhandlungstermin offen

Kein Einspruch: Finanzvergehen-Anklage gegen Tirols Ex-WK-Chef Walser rechtskräftig

Christoph Walser hat auf einen Einspruch gegen die Klage verzichtet.
© Foto Rudy De Moor

Der ehemalige Tiroler WK-Chef soll Steuern und Abgaben in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen haben. Walser ist zudem wegen Verleumdung, Beweismittelfälschung und falscher Beweisaussage angeklagt. Der Verhandlungstermin ist weiter offen.

Innsbruck – Die Anklage gegen Tirols Ex-Wirtschaftskammerchef Christoph Walser (ÖVP), dem unter anderem Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, ist rechtskräftig. Es wurde auf einen Einspruch verzichtet, sagte eine Sprecherin der Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Montag zur APA. Im Vorverfahren hatte Walser die Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Mio. Euro bereits gestanden. Zudem wurde ihm Verleumdung, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage zur Last gelegt.

Ein Verhandlungstermin wurde allerdings noch nicht anberaumt, sagte Staatsanwaltssprecherin Julia Klingenschmid. Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen den 49-jährigen Walser informiert. Bis Montag hätte der Transportunternehmer dagegen einen Einspruch erheben können.

Walser soll laut Staatsanwaltschaft betriebliche Aufwände vorgetäuscht, Einkünfte nicht offengelegt und Löhne „schwarz“ ausgezahlt haben. Konkret wurde dem Ex-Wirtschaftskammerboss vorgeworfen, dass er etwa einem Subunternehmer Frachtaufträge erteilt habe. Große Bargeldbehebungen begründete er damit, dass er diesen in Bar bezahlt habe.

Abgabenhinterziehung und Falschaussagen

Während der Ermittlungen soll Walser aber dahingehend „wahrheitswidrige Dokumente“ vorgelegt haben, die diese Aufwände bestätigen sollten. Die Behörde sah darin das Vergehen der Beweismittelfälschung. Weil Walser zudem behauptet hatte, dass seine Disponenten und ein Fahrer für diese Malversationen verantwortlich seien und er selbst davon nichts gewusst hätte, wurde er nun wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage angeklagt.

Darüber hinaus soll der Frächter Rechnungen teilweise in der Buchhaltung nicht erfasst und die Rechnungsbeträge „direkt auf ein privates Konto des Angeklagten“ überwiesen haben.

Für die Abgabenhinterziehung droht Walser nun im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe bis zu 2,2 Mio. Euro, für die übrigen Delikte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verbandsgeldbuße für das Unternehmen.

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im November des Vorjahres hatte Walser – einstige ÖVP-Zukunftshoffnung – seine Ämter in der Wirtschaftskammer sowie als Bürgermeister der Gemeinde Thaur im Bezirk Innsbruck-Land zurückgelegt. Der recht öffentlichkeitsbewusste Walser meinte damals, dass er seiner „Rolle und Verantwortung als Unternehmer nicht immer den nötigen Platz eingeräumt“ habe. (APA)

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