KI erlaubt

Neue AHS-Prüfungsordnung bringt auch neue Form der Englisch-Matura

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An Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache soll künftig auch die Reifeprüfung auf diesem Niveau absolviert werden können. KI darf bei der VWA – wenn gekennzeichnet – eingesetzt werden.

Wien – Die lang erwartete neue Prüfungsordnung für die AHS bringt auch eine neue Form der Englisch-Matura. An Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache soll auch die Reifeprüfung auf diesem Niveau absolviert werden können – also nicht als Fremdsprachen-Matura, sondern ähnlich wie in Deutsch bzw. den Minderheitensprachen. Außerdem enthält die Verordnung Details zur Abwicklung der neuen „Abschließenden Arbeit“, die die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ersetzt.

Schon 2022 wurde gesetzlich die Möglichkeit verankert, Englisch an höheren Schulen häufiger auch als Unterrichtssprache anzubieten. Entsprechende Schulversuche wurden dann auch ins Regelschulwesen überführt. Die Möglichkeit zum Maturieren in der Unterrichtssprache Englisch ist nun praktisch der Abschluss dieser Entwicklung. Gleichzeitig wird dabei auch die Möglichkeit geschaffen, die abschließende Arbeit in der Unterrichtssprache Englisch zu verfassen – diese muss dann auch auf Englisch präsentiert und diskutiert werden. Außerdem muss an Schulen mit Englisch als Unterrichtssprache die Mathe-Matura sowohl mit deutsch- als auch englischsprachigen Angaben versehen sein. Die mündlichen Prüfungen müssen (außer in den anderen Sprachen) zumindest in wesentlichen Teilen auf Englisch absolviert werden.

Ende der Pflicht zur Verfassung einer VWA

In der von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) erlassenen Verordnung sind auch die Details zur Abwicklung der Matura nach Ende der Pflicht zur Verfassung einer VWA enthalten. Demnach muss statt einer VWA eine „abschließende Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) mit Abschlusscharakter insbesondere in Form einer forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Arbeit“ verfasst werden.

Möglich sind ähnlich wie bisher eine schriftliche Arbeit, „bei der Arbeitstechniken und Methoden zur Anwendung kommen, die über eine bloße Reproduktion hinausgehen“ samt Präsentation und Diskussion, aber künftig auch das Ergebnis eines „forschenden, gestalterischen oder künstlerischen“ Prozesses bzw. dessen schriftliche Dokumentation einschließlich Präsentation und Diskussion. Was genau geliefert werden soll ist nicht wirklich eindeutig geregelt – die Vorgaben sind recht allgemein gehalten: „Eine forschende Arbeit kann eine schriftliche Arbeit unter Beschreibung der angewandten Methoden und Reflexion der Ergebnisse oder das Ergebnis eines forschenden Prozesses unter Nutzung von medialen Formaten sein. Bei gestalterischen oder künstlerischen Arbeiten sollen erworbene Fertigkeiten, Gestaltungsmittel und Techniken angewendet sowie Kreativität gezeigt werden.“ Bei der Präsentation der Vorgaben war von Videoreportagen, Podcasts oder Multimediaprodukten die Rede.

Nutzung von KI erlaubt

Die Nutzung von KI-Anwendungen – von Polaschek als Argument für die Abschaffung der VWA-Pflicht herangezogen – ist grundsätzlich erlaubt. Sie muss aber kenntlich gemacht werden.

Bis 2028/29 kann statt der abschließenden Arbeit auch alternativ eine weitere schriftliche oder mündliche Maturaprüfung abgelegt werden. Wer das tun will, muss das bereits in der siebenten Klasse bis spätestens 15. Jänner bekannt geben. Unverändert zur VWA ist der Abgabetermin einer abschließenden Arbeit. Sie muss bis zum Ende der ersten Woche nach den Semesterferien in der achten Klasse übergeben werden.

Matura in Gebärdensprache

Weitere Änderung: Verankert wird in der neuen Prüfungsordnung auch die Möglichkeit einer Matura in Gebärdensprache. Schon seit heuer können gehörlose wie auch hörende Jugendliche die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache, Latein oder Griechisch und als Wahlpflichtgegenstand belegen. Die Matura-Möglichkeit, die in der Praxis damit erst in einigen Jahren schlagend wird, schließt diese Reform damit ab.

Darüber hinaus kann in schulautonomen Unterrichtsgegenständen künftig auch schriftlich maturiert werden, wenn sie in einem bestimmten Stundenausmaß besucht wurden. Mündlich wär dies schon bisher möglich.

Wie angekündigt ganz abgeschafft werden die Abschlussarbeiten an den berufsbildenden mittleren Schulen (BMS). An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) bleibt die Diplomarbeit in der derzeitigen Form bestehen – auch hier wurde aber der Zusatz eingefügt, dass der Einsatz von KI-Anwendungen zu kennzeichnen ist. (APA)

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