Tiroler Fall als Auslöser
Zugriff auf Handydaten durch Polizei nur mehr unter richterlicher Kontrolle
Ein Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Tirol zog ein für künftige Ermittlungen relevantes Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach sich.
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Der Europäische Gerichtshof entschied aufgrund eines Falls in Tirol, dass polizeiliche Einsicht ins Handy richterlicher oder der Genehmigung einer sonst unabhängigen Verwaltungsstelle bedarf.