Probeführerschein weg

135 km/h in 60er-Zone: Auto von 17-jährigem Raser in Ellmau beschlagnahmt

Ellmau – Ein 17-Jähriger ist seit Samstag nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Auto los. Der Mann wurde gegen 20.20 Uhr auf der Loferer Straße (B178) in Ellmau mit 135 km/h geblitzt. Erlaubt ist in diesem Bereich jedoch lediglich ein 60er.

In Going konnte der 17-Jährige schließlich von der Polizei aufgehalten werden. Ihm wurde an Ort und Stelle der Probeführerschein abgenommen und auch sein Auto beschlagnahmt – zumindest vorläufig. (TT.com)

Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?

Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • von 60 km/h im Ortsgebiet oder
  • von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.

Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn

  • die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
  • wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.

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