Verdacht der Falschaussage: WKStA ersucht um Auslieferung Kickls
Die WKStA will wegen Verdachts der Falschaussage gegen den FPÖ-Chef ermitteln. Basierend auf eine ÖVP-Sachverhaltsdarstellung.
Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ersucht das Parlament um Auslieferung von FPÖ-Chef und Klubobmann Herbert Kickl. Grund des Ersuchens sind Vorwürfe des Verdachts der Falschaussage im U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“, wie das Nachrichtenmagazin profil berichtet. Im Büro von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wurde am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage das Auslieferungsbegehren bestätigt. Die FPÖ lehnte die Auslieferung Kickls ab.
Laut profil ist das Ansuchen um Aufhebung der parlamentarischen Immunität am 6. November im Postfach von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) eingelangt. Hintergrund ist demnach eine Sachverhaltsdarstellung, die der frühere ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger am 26. Juli bei der Staatsanwaltschaft Wien einbrachte. Der Vorwurf lautet, Kickl habe bei seinem Auftritt am 11. April vor dem Untersuchungsausschuss mehrfach die Unwahrheit gesagt, unter anderem zur Affäre um die Klagenfurter Werbeagentur Ideenschmiede, weiters zu blauen Inseratengeschäften und zu Kickls Beziehung als Innenminister zum früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein.
„Die Ladung von Herbert Kickl in den Untersuchungsausschuss war ein politisches Manöver mit dem Ziel, Herbert Kickl persönlich und der FPÖ insgesamt zu schaden“, hieß am Donnerstag in einer schriftlichen Stellungnahme des Freiheitlichen Parlamentsklubs: „Der politische Zusammenhang ist aus unserer Sicht somit evident.“ Kickl habe die Aussage als Abgeordneter getätigt und sei somit immun. Daher lehne die FPÖ das Auslieferungsansuchen ab. Kickl hätte zudem „im Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt“.
Die Staatsanwaltschaft Wien trat laut dem Bericht die Causa am 26. August an die WKStA ab, die nun ermitteln will. Seitens der WKStA wollte man sich auf APA-Anfrage zur Causa nicht äußern.