Innenpolitik

Nationalrat fasst Beschlüsse und kürt Volksanwältin

Rosenkranz darf erstmals Sitzung eröffnen
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Der Nationalrat tritt am Donnerstag zu seiner zweiten Sitzung der neuen Legislaturperiode zusammen. Dabei kehrt bereits wieder eine gewisse Routine ein. So wird eine "Aktuelle Stunde" zur wirtschaftlichen Situation abgehalten und es fallen die ersten Gesetzesbeschlüsse mit einem neuen Sanktionen-Regime. Zudem wird Elisabeth Schwetz auf einem FPÖ-Ticket zur Volksanwältin bestimmt.

Erstmals ist es das Recht der Freiheitlichen, schon in der ersten echten Arbeitssitzung das Thema der "Aktuellen Stunde" zu entscheiden, war es doch bei der Nationalratswahl eine Premiere, dass sie Platz eins belegten. Ausgewählt hat man den Titel "Schluss mit der Zerstörung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen" - gerichtet an Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP), den künftigen Gouverneur der Nationalbank.

Als erste an der Reihe wäre die FPÖ auch bei der Beantragung einer "Dringlichen Anfrage". Ob es tatsächlich zu einer kommt, ist allerdings eher unwahrscheinlich. ÖVP; SPÖ und NEOS verhandeln über eine Koalition und die Grünen sitzen selbst noch auf der Regierungsbank. Die Freiheitlichen haben wiederum neben der "Aktuellen Stunde" auch noch einen Misstrauensantrag gegen die Regierung auf der Tagesordnung. Erfolgreich sein dürfte dieser jedoch nicht, da ihn im Budgetausschuss alle anderen Fraktionen ablehnten.

Geleitet wird die Sitzung erstmals schon von Beginn an vom neuen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ). Dessen Rückkehr ins Parlament machte einen Platz in der Volksanwaltschaft frei. Dieser geht etwas überraschend an die bisherige Bezirkshauptfrau von Wels-Land, Elisabeth Schwetz. Ihre Wahl gilt als sicher. Schwetz wird an der Seite von Gaby Schwarz und Bernhard Achitz tätig sein.

Auf der Tagesordnung finden sich auch schon Gesetzesbeschlüsse. Kernstück des Pakets, das indirekt Folge der russischen Aggression in der Ukraine ist, ist ein neues Sanktionengesetz samt begleitender gesetzlicher Maßnahmen. Damit wollen die Abgeordneten unter anderem die Umsetzung völkerrechtlicher Sanktionen beschleunigen, Umgehungen erschweren und Informationsflüsse verbessern. Auch die Behördenzuständigkeit wird neu geregelt. So soll ab dem Jahr 2026 die Finanzmarktaufsicht und nicht mehr die Nationalbank für die Überwachung völkerrechtlicher Sanktionen zuständig sein.

Wiewohl die alte Regierung keine Mehrheit mehr hat, sollte dem Beschluss wenig entgegenstehen. Denn im Budgetausschuss votierte lediglich die FPÖ gegen das Paket.

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