Elisabeth Schwetz: Nationalrat wählt Oberösterreicherin als neue Volksanwältin
42-jährige Juristin folgt Nationalratspräsident Walter Rosenkranz. Schwetz war Büroleiterin von Norbert Hofer und zuletzt Bezirkshauptfrau von Wels-Land.
Wien – Die Volksanwaltschaft ist wieder komplett. Der Nationalrat wählte am Mittwoch auf Vorschlag der FPÖ die 42-jährige Juristin Elisabeth Schwetz in diese Funktion. Die Oberösterreicherin war u. a. 2012 bis 2015 Büroleiterin des dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer. Seit 2018 war sie Bezirkshauptfrau von Wels-Land (Oberösterreich).
Schwetz folgt auf Walter Rosenkranz, der nach der Wahl ins Parlament zurückkehrte und seit 24. Oktober Nationalratspräsident ist. Die Juristin wird in der Volksanwaltschaft neben Gaby Schwarz (ÖVP) und Bernhard Achitz (SPÖ) tätig sein. Im Juni 2025 läuft die Amtsperiode aller drei Volksanwälte aus.
Kickl: „Besonders stark ausgeprägter Gerechtigkeitssinn“
„Die Volksanwaltschaft bietet den Österreichern Hilfe an, wenn sie sich von den Behörden nicht gerecht behandelt fühlen. Als Bezirkshauptfrau kenne ich die Sicht der Behörde und kann somit dazu beitragen, die Fälle im Sinne der Menschen bestmöglich zu vertreten“, kommentierte Schwetz in einer Aussendung ihre Nominierung. FPÖ-Chef Herbert Kickl hob ihren „besonders stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn“ hervor.
Die neue Volksanwältin wurde 1982 in Linz geboren und absolvierte in Wien die Studien der Rechtswissenschaften und der Romanistik. Ihre berufliche Laufbahn begann sie im Jahr 2006 als parlamentarische Mitarbeiterin beim FPÖ-Nationalratsabgeordneten Lutz Weinzinger, danach wurde sie Referentin im freiheitlichen Parlamentsklub. Sie war von 2013 bis 2015 Büroleiterin des dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer und danach in derselben Funktion für Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner tätig. Danach wechselte sie in die Verwaltung. 2018 wurde zur Bezirkshauptfrau des Bezirks Wels-Land bestellt.
Kritik am Bestellungsmodus
Die drei Volksanwälte werden vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt bei den drei stärksten Parteien.
Mehrere Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen fordern anlässlich der Wahl von Schwetz zum wiederholten Male eine Reform dieses Ernennungsverfahrens. Die Unterstützer – darunter Amnesty International oder die Diakonie - wollen ein transparenteres Verfahren und eine öffentliche Ausschreibung dieser Funktion. Außerdem sollten Organisationen der Zivilgesellschaft an Auswahl und Ernennung beteiligt werden.
Kritik an der Art der Bestellung kam im Nationalrat auch von Grünen und NEOS. Die Grünen stimmten anders als die NEOS der Bestellung von Schwetz aber zu. (APA, TT)