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Wann im Internet teure Abmahnungen drohen

Grundsätzlich sind Inhalte in sozialen Medien urheberrechtlich geschützt; praktisch jeder Anwender und jede Anwenderin kann Urheber beziehungsweise Urheberin sein.
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Soziale Medien werden zum Posten von Bildern, Videos oder Musik genutzt. Dabei darf man das Urheberrecht nicht außer Acht lassen, erklärt Rechtsanwalt Johannes Ziller.

Sind Inhalte in sozialen Medien urheberrechtlich geschützt?

Johannes Ziller: Ja, fast alle kreativen Inhalte wie Fotos, Videos oder Musik im Internet genießen urheberrechtlichen Schutz. Das bedeutet, dass der Schöpfer/die Schöpferin dieser Werke frei entscheiden kann, wer sie insbesondere für Postings in Sozialen Medien nutzen darf. Das Urheberrecht entsteht dabei nicht etwa durch eine Registrierung, wie man das von Erfindungen oder Marken kennt, sondern allein durch den faktischen Schaffensprozess, also etwa durch die Aufnahme des Fotos oder Videos. Jeder kann ein Urheber/eine Urheberin sein, nicht nur professionelle „Content-Creators“. Haben Sie die Inhalte eines Postings selbst erstellt, sind Sie deren Urheber/Urheberin und können sie in sozialen Medien posten. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass sich Social-Media-Plattformen wie Facebook in ihren Nutzungsbedingungen pauschal Rechte an Ihren veröffentlichten Inhalten einräumen lassen, um sie allenfalls etwa für Werbung nutzen zu können. Das ist zwar rechtlich umstritten, sollte man aber im Hinterkopf behalten.

„Fast alle kreativen Inhalte wie Fotos, Videos oder Musik im Internet genießen urheberrechtlichen Schutz.“

RA MMag. Dr. Johannes Ziller

office@ra-ziller.at

www.ra-ziller.at

Darf ich fremde Inhalte posten?

Ziller: Wollen Sie fremde Inhalte mit ihren Freunden/Freundinnen und Followern/Followerinnen teilen, dürfen Sie die auf vielen Plattformen verfügbare „Share“ oder „Repost“-Funktion nutzen, da dies nur einen Verweis auf das ursprüngliche Posting des Urhebers/der Urheberin darstellt. Wollen Sie fremden Content allerdings in Ihrem eigenen Namen posten, müssen Sie dafür die Einwilligung des Schöpfers/der Schöpferin einholen und ihn/sie als Urheber/Urheberin (©) anführen. Zwar geht nicht jeder Urheber/jede Urheberin gegen unzulässige Nutzungen seiner/ihrer Inhalte vor, man darf deshalb aber die möglichen Konsequenzen nicht unterschätzen: Es drohen teure Abmahnungen mit der Aufforderung zur Löschung, Abgabe einer Unterlassungserklärung und Leistung von Schadenersatz.

Darf ich KI-generierte Inhalte nutzen?

Ziller: KI-generierte Inhalte gelten nach aktueller Rechtsmeinung nicht als urheberechtlich geschützt, da sie nicht von einem Menschen geschaffen wurden. Sie dürfen sie für Ihre Postings nutzen.

Rechtssicherheit im Internet – Schutz vor digitalen Risiken

Einkaufen, Kommunizieren, Arbeiten – das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch was praktisch und schnell erscheint, birgt rechtliche Stolperfallen: Verletzungen von Datenschutz-, Persönlichkeits- und Urheberrechten oder gar strafrechtliche Konsequenzen sind oft nur einen Klick entfernt. Viele Nutzerinnen und Nutzer kennen die rechtlichen Grenzen nicht, die online einzuhalten sind.

Unternehmen stehen zudem vor weiteren Herausforderungen: Webseiten und Webprojekte müssen rechtskonform gestaltet sein, um kostspielige Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen, den Durchblick im komplexen Online-Dschungel zu behalten – von der sicheren Planung Ihrer Webprojekte bis zur kompetenten Vertretung bei Streitigkeiten. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um Risiken zu minimieren und Ihre Rechte zu schützen.

Unser Rechtstipp: Nur weil Bilder oder Videos leicht im Internet zugänglich sind, dürfen Sie diese nicht einfach für Ihren Social-Media-Auftritt nutzen. Holen Sie eine Nutzungsbefugnis vom Urheber/von der Urheberin ein oder beschränken Sie sich auf Inhalte, die Ihnen die Social-Media-Plattform oder etwa eine Stockfoto-Website lizenzfrei zur Verfügung stellen!

INFOS UNTER: www.tiroler-rak.at oder office@tiroler-rak.at

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