ÖVP, Casinos, Inserate: Justiz erkennt Thomas Schmid den Status als Kronzeuge zu
Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt. Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.
Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – in mehreren Causen schwer belastet.
„Bewährung des Rechtsstaats“
Roland Kier, Anwalt von Thomas Schmid, war von der WKStA vorab von der Zuerkennung des Kronzeugenstatus informiert worden. Er habe seinen Mandanten aber noch nicht erreicht und informieren können, sagte er der TT.
Schmid hatte die WKStA bereits vor zweieinhalb Jahren, im April 2022, informiert, dass er zur Aufklärung der Affären mit der Justiz kooperieren will. Im Sommer 2022 befragte ihn die WKStA ausführlich über mehrere Tage. In diesen Vernehmungen belastete er die anderen Beschuldigten. Vom offiziellen Kronzeugen-Antrag im Dezember 2022 bis zur nun erfolgten Zuerkennung vergingen dann fast zwei Jahre, in denen die Akten bis hinaus zum Weisungsrat im Justizministerium geprüft wurden.
Kiers begrüßte die Zuerkennung des Kronzeugenstatus als „Bewährung des Rechtsstaats“. Dieser meine es ernst mit der Korruptionsbekämpfung, auch „Regierungskriminalität wird in Österreich effektiv verfolgt“, heißt es in einer Aussendung seiner Kanzlei. Und, so fügte Kier hinzu: „Die Justiz dient weder Partikularinteressen noch den Mächtigen. Sie ist allein dem Gesetz verpflichtet.“ (misp, sabl)