Gesetzesnovelle in Begutachtung
Nach zahlreichen Beschwerden in Innsbruck: Straßenmusik wird anmeldepflichtig
Straßenmusik war bislang von der Anmeldepflicht ausgenommen – das soll sich nun ändern. Vor allem die Lautstärke sorgte in Innsbruck oft für Beschwerden, rechtliche Handhabe gab es aber bislang keine.
© Böhm Thomas
Bisher waren Straßenmusikdarbietungen von der Anmeldepflicht ausgenommen. Nach massiven Beschwerden in Innsbruck, vor allem in Sachen Lautstärke, soll jetzt aber das Veranstaltungsgesetz geändert werden – und zwar noch vor Beginn der neuen Straßenmusiksaison.