Erfolglos geklagt
So einfach lässt sich Haftung nicht abwälzen: Rodler in Osttirol selbst an Unfall schuld
Dieses Bild von der Tristacher Rodelbahn veranschaulicht, wie der Kläger (es ist nicht der dargestellte Rodler) bergab fuhr. Er prallte dabei gegen einen Holzstapel und verletzte sich.
© GRAFIK ZLOEBL / Armin Zlöbl
Im Wald ist mit Bäumen zu rechnen: So begründet das Gericht, warum ein Osttiroler Rodelbahn-Erhalter nicht für die Verletzung eines Sportlers verantwortlich ist.