Mindestalter 18 Jahre

Mystery Shopping in Tirol: Minderjährige blitzten bei Nikotinbeutelkauf ab

Nikotinbeutel enthalten nicht immer Tabak, dafür aber oft sehr viel NIkotin. Er wird über die Mundschleimhaut aufgenommen.
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TestkäuferInnen versuchten in 35 Betrieben Nikotinbeutel zu kaufen. Die Weitergabe ist in Tirol nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Bilanz ist erfreulich.

Innsbruck – Beim Jugendschutz scheinen Tiroler Betriebe Verantwortungsbewusstsein zu haben. Zumindest, wenn es um den Verkauf von Nikotinbeuteln geht. Auf Anregung von Jugendlandesrätin Astrid Mair (VP) führte die Wirtschaftskammer Tirol kürzlich ein sogenanntes „Mystery Shopping“ in Trafiken und Verkaufsstellen wie Tankstellen oder Gastronomiebetriebe durch. Dabei versuchten minderjährige TestkäuferInnen, Nikotinbeutel zu erwerben. Überprüft wurde, ob sich die VerkäuferInnen an das Jugendschutzgesetz halten. Nikotinbeutel dürfen in Tirol ebenso wie Zigaretten, Tabak oder Wasserpfeifen nicht an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben werden.

Das Ergebnis war erfreulich: Von 35 getesteten Betrieben gab es lediglich bei zwei Beanstandungen. Das Mystery Shopping wurde vom 4. bis zum 22. November vom hinteren Ötztal mit Sölden und Vent, über Reutte, Berwang, Schmirn, Kössen, Thiersee, Kufstein, Wörgl, Jenbach, Mayrhofen bis in den Großraum Innsbruck durchgeführt.

Jugendlandesrätin Astrid Mair (r.) und Martin Wacker, Gremialobmann der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Tirol, freuten sich über das Ergebnis der Mystery-Shopping-Tour in Tirol
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Die Novellierung des Tiroler Jugendgesetzes im April 2023 sei ein entscheidender Schritt gewesen, um Nikotinbeutel Tabakprodukten gleichzustellen, sagt Mair. „Gerade, weil vielen jungen Menschen die enormen Suchtgefahren dieser Produkte oft nicht bewusst sind.“ Die Beutel enthalten teils eine sehr hohe Menge an Nikotin, oft sogar mehr als herkömmliche Tabakprodukte wie Zigaretten. (TT)