Nach Haftbefehl in Trient: Formaler Entscheid über Benkos Auslieferung soll noch vor Weihnachten fallen
Nach der Erlassung eines Haftbefehls in Trient gegen den Signa Gründer muss auf formaler Ebene das Landesgericht Innsbruck noch über das Ersuchen aus Italien entscheiden. Dies wird aber nur als pro forma Entscheidung angesehen, da der Investor nicht ausgeliefert werden darf. Danach muss die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein eigenes Ermittlungsverfahren prüfen.
Innsbruck, Trient – Nach der Erlassung eines Haftbefehls gegen Signa-Gründer René Benko durch die Staatsanwaltschaft Trient im Zuge von Ermittlungen gegen insgesamt 77 Personen am Dienstag muss der einstige Multimilliardär weiter weder Festnahme noch Auslieferung befürchten. Formal muss über das „Ersuchen“ der Italiener aber noch vom Haft- und Rechtsschutzrichter am Landesgericht Innsbruck entschieden werden. Dies dürfte voraussichtlich noch vor Weihnachten passieren, erfuhr die APA am Mittwoch.
Benko werde jedenfalls im Rahmen des angelaufenen „Übergabeverfahrens“ nun zu einer Stellungnahme aufgefordert, sagte Landesgerichtssprecherin Birgit Fink. Da wohl zu erwarten ist, dass der Tiroler sich nicht freiwillig südlich des Brenners in Haft begibt, wird der Haftbefehl in Österreich nicht vollstreckt werden. Es bestehe schließlich eine im Verfassungsrang stehende Bestimmung, dass österreichische Staatsbürger wegen mutmaßlicher Delikte, wegen derer gegen sie auch im Inland ermittelt werden kann, nicht ausgeliefert werden dürfen, betonte Fink.
Staatsanwaltschaft Innsbruck muss Prüfung einleiten
Nach der richterlichen Entscheidung ist wiederum die Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Zug, die dann prüfen muss, inwieweit ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen den insolventen Unternehmer wegen der gegen ihn in Italien erhobenen Vorwürfe eröffnet wird. Dies erklärte der Sprecher der Anklagebehörde, Hansjörg Mayr. Benko war am Dienstag vom Tiroler Landeskriminalamt einvernommen worden und blieb daraufhin auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, „Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung“ zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Unter den zahlreichen Verdächtigen befanden sich auch fünf Südtiroler. Die Verbrechen der Korruption, kriminellen Vereinigung, Betrugs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in Trient, Bozen, Verona, Brescia, Mailand, Pavia und Rom standen im Raum. (APA)
Vorerst keine Auslieferung
Schwere Vorwürfe gegen Benko: „Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung“
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