Offener Brief

Mietzinsbeihilfe in Wörgl: Beratungsstellen fordern Ende der Diskriminierung

Einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe können in Wörgl nur Menschen aus Österreich und der EU stellen. Drittstaatenangehörige sind hier - im Gegensatz zu anderen Tiroler Gemeinden - nicht anspruchsberechtigt.
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Wer etwa aus der Türkei oder Serbien kommt, kann in der Gemeinde Wörgl keine Mietzinsbeihilfe beantragen. Egal, wie lange man schon in Wörgl lebt. In einem offenen Brief fordern drei örtliche Beratungsstellen ein Ende der diskriminierenden Praxis.

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