Wortwahl „diffamierend“

Nannte User „feigen Trottel“: Tiroler FP-Chef Markus Abwerzger legt gegen Urteil Berufung ein

Der Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger will gegen das Urteil Berufung einlegen.
© Thomas Böhm

Tirols FPÖ-Obmann Markus Abwerzger ist vor dem Bezirksgericht Wien Innere Stadt zu einer Geldleistung verurteilt worden. Abwerzger hatte einen Social Media-User als „feigen Trottel“ bezeichnet, nachdem dieser FPÖ-Chef Herbert Kickl als „Bonsai-Hitler“ bezeichnet hatte.

Wien – Der Obmann der Tiroler Freiheitlichen Markus Abwerzger ist vor dem Bezirksgericht Wien Innere Stadt zu einer Geldleistung verurteilt worden, nachdem er einen Social Media-User als „feigen Trottel“ bezeichnet hatte. Der Mann hatte ihn geklagt. Abwerzgers Aussage folgte einem Posting des nunmehrigen Klägers, in dem er FPÖ-Chef Herbert Kickl als „Bonsai-Hitler“ bezeichnet hatte. Der freiheitliche Politiker geht in Berufung.

Aussage sei laut Klägeranwältin „diffamierend“

Konkret schreibt das Gericht Abwerzger vor, die Aussage in Zukunft zu unterlassen und einen Kostenersatz in Höhe von gut 1300 Euro zu leisten. Zu dem Urteil führte laut der Anwältin des Klägers, Maria Windhager, unter anderem, dass die Wahl des Wortes „Trottel“ diffamierend sei, in keiner Weise der Auseinandersetzung mit der Sache selbst diene und folglich als Wertungsexzess zu qualifizieren sei. Die Grenze der zulässigen Freiheit der Meinungsäußerung sei also überschritten worden, die Äußerung des Beklagten damit rechtswidrig.

Er hab das ergangene Urteil zwar noch nicht im Detail gesehen, werde aber sicher dagegen berufen, kündigte Abwerzger gegenüber der APA an. Angesichts des Instanzenweges handle es sich bei der nunmehrigen Entscheidung nur um „eine Etappe“. Jemand der austeile wie der Kläger, müsse auch einstecken können. „Und jemand, der Herbert Kickl als 'Bonsai-Hitler' bezeichnet, muss sich auch als 'feiger Trottel' bezeichnen lassen“, erklärte der Tiroler FPÖ-Chef, im Zivilberuf selbst Rechtsanwalt. (APA)