Für leistbares Wohnen
Wichtiges Urteil für Tiroler Gemeinden: Höchstgericht bestätigt Vorrang für sozialen Wohnbau
Der soziale Wohnbau soll durch so genannte Raumordnungsverträge bei der Umwidmung von Frei- in Bauland ermöglicht werden.
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung
Die Gemeinde Längenfeld hat ein wichtiges Urteil des Obersten Gerichtshofs für die Tiroler Gemeinden erkämpft. Die nachträgliche Klage eines privaten Bauträgers, der im Zusammenhang mit einer Umwidmung zwölf wohnbaugeförderte Wohnungen errichten musste, wurde abgewiesen.