Autorität ausgenutzt

Betreuer gestand am Innsbrucker Landesgericht sexuelles Verhältnis zu 15-Jähriger

Die Beziehung zu einer 15-Jährigen endete für den früheren Mitarbeiter einer Innsbrucker Jugendbetreuungseintrichtung auf der Anklagebank des Landesgerichts.
© Böhm Thomas

Ein früherer Mitarbeiter einer Innsbrucker Jugendeinrichtung wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Weil er eine Beziehung zu einer Jugendlichen einging und dabei sein Autoritätsverhältnis ausnutzte.

Innsbruck – Er war damals 51 Jahre alt, sie gerade einmal 15: Jetzt war das Verhältnis eines Betreuers und der Klientin einer Innsbrucker Jugendbetreuungseinrichtung Thema am Innsbrucker Landesgericht.