Tiroler Investor verliert

Widerstreit entschieden: Wasserrecht aus Leutascher Ache für Bayern

Das Wasser der Leutascher Ache macht auch die Geisterklamm zu einem wahren Naturjuwel.
© Perktold

Das Landesverwaltungsgericht hat im Widerstreitverfahren rund um das Wasserrecht der Leutascher Ache entschieden: Zwei Betreiber wollten das Wasser zur Energieerzeugung nutzen. Das größere Projekt hat nun den Vorzug erhalten.