Tiroler Investor verliert
Widerstreit entschieden: Wasserrecht aus Leutascher Ache für Bayern
Das Wasser der Leutascher Ache macht auch die Geisterklamm zu einem wahren Naturjuwel.
© Perktold
Das Landesverwaltungsgericht hat im Widerstreitverfahren rund um das Wasserrecht der Leutascher Ache entschieden: Zwei Betreiber wollten das Wasser zur Energieerzeugung nutzen. Das größere Projekt hat nun den Vorzug erhalten.