Bürgerinitiative erhielt Recht

Unterbürg-Bescheid gekippt: Volksbefragung in St. Johann muss durchgeführt werden

Die Volksbefragung über die Umwidmung von Unterbürg in St. Johann in ein Gewerbegebiet muss durchgeführt werden.
© Mader

Die Volksbefragung über die Umwidmung von 7,5 Hektar Ackerflächen in ein Gewerbegebiet in St. Johann muss durchgeführt werden. Weil es keinen Vorschlag dafür gab, wie Einnahmen alternativ erwirtschaftet werden könnten, wurde die Befragung vom Bürgermeister abgelehnt. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Bürgerinitiative dagegen stattgegeben.