Volksbefragung muss stattfinden
Gewerbegebiet „Unterbürg“: Das sagt St. Johanns Bürgermeister zur Entscheidung des Gerichts
Ob man in Berufung geh, stehe noch nicht fest, so Bürgermeister Stefan Seiwald.
© Mader, Groger
Der Landesverwaltungsgerichtshof hat entschieden: Es muss eine Volksbefragung zur Umwidmung von „Unterbürg“ geben. Bürgermeister Seiwald nimmt die Entscheidung „mit Verwunderung zur Kenntnis“, ob man dagegen berufen möchte, steht noch nicht fest.