Rechtskräftiges Urteil

Prozess in Steyr um angeblich gefälschte Tierpapiere: Freispruch für Besitzer von Schlachthof

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Ein 47-jähriger Firmenchef eines Schlachtbetriebs im im Traunviertel, der Fleisch von Ferkeln ohne notwendige tierärztliche Beglaubigungsschreiben verkauft haben soll, ist Ende November in Steyr vom Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Dem Schlachthofbesitzer war vorgeworfen worden, vom Amtstierarzt als nicht zum Verzehr geeignet eingestuftes Fleisch in seinem Geschäft in Wien verkauft zu haben, Weiters soll er amtliche Beglaubigungsnachweise für geschlachtete Schweine gefälscht gehabt haben.

Dieses Strafverfahren wurde am 25. November mit einem rechtskräftigen Freispruch gegen den Schlachthofbesitzer Johann Zeilinger beendet.