Am Innsbrucker Landesgericht

Verhandlung nach Klage von Masseverwalter gegen Benko-Mutter

Das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer wurde im März 2024 eröffnet. Vom Gericht wurden bisher Forderungen in Höhe von 47 Mio. Euro anerkannt, wobei die Gläubiger 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht hatten.
© TT/Liebl

Erste Tagsatzung am Donnerstag in Innsbruck wird ohne Entscheidung zu Ende gehen. Auch ein Erscheinen der Mutter wird nicht erwartet. Gegen diese soll ein Antrag auf eine sogenannte Einstweilige Verfügung durch den Masseverwalter verhandelt.

Innsbruck, Vaduz – Signa-Gründer René Benko beschäftigt diese Woche einmal mehr, zumindest indirekt, das Innsbrucker Landesgericht. Dort findet am Donnerstag die erste Tagsatzung in einem Zivilprozess statt, den der Masseverwalter im Benko-Insolvenzverfahren gegen die Mutter des Signa-Gründers angestrengt hatte. Mit der Klage will dieser letztlich erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen ihm zukommen. Auch eine Verhandlung über eine „Einstweilige Verfügung“ steht an.

Der Grund für die Zivilklage: Masseverwalter und Rechtsanwalt Andreas Grabenweger ging davon aus, dass der einst milliardenschwere und nunmehr in Untersuchungshaft sitzende Benko stets selbst die Kontrolle über die beiden Privatstiftungen – die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz – behalten und seine Mutter Ingeborg quasi nur als „Strohfrau“ vorgeschoben habe. Er ortete eine „Vermögensverschleierung“ durch den Tiroler. Ein Vorwurf, der, was die Laura Privatstiftung anbelangt, offenbar neben anderen vergangene Woche auch zur Anordnung der Festnahme Benkos durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führte. Allein in der Laura Privatstiftung soll Vermögen im dreistelligen Millionenbereich geparkt sein.

Bis Entscheidung fällt, dürften Jahre vergehen

Der erste öffentliche Verhandlungstermin in der Causa in Innsbruck ist Donnerstagvormittag für eineinhalb Stunden angesetzt. Eine Entscheidung bzw. ein Urteil über die Klage wird naturgemäß nicht fallen, Beobachter und Experten gingen davon aus, dass bis dahin auch noch Jahre vergehen könnten. Wie in solchen Fällen üblich, dürfte sich die erste Tagsatzung mehr auf „Erörterungsebene“ abspielen, also unter anderem der grobe Fahrplan des Verfahrens besprochen werden, hieß es aus Justizkreisen zur APA. Mit einem Erscheinen der Mutter von Benko wurde nicht gerechnet, sie erhielt zwar eine Ladung, kann sich aber anwaltlich vertreten lassen.

Auch Verhandlung über Einstweilige Verfügung gegen Mutter angesetzt

Mit der ersten Tagsatzung wird es unterdessen aber am Donnerstag noch nicht getan sein. Denn rund eine Stunde nach Schluss dieser soll über einen Antrag auf eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter durch den Masseverwalter verhandelt werden, wie ein Sprecher des Landesgerichts gegenüber der APA bestätigte. Mit einer solchen Einstweiligen Verfügung will der Masseverwalter quasi die unmittelbare Einschränkung der Stifterrechte der Mutter erreichen. Damit würde die Mutter wohl keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen – sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“, also wie vom Masseverwalter vermutet mit ihrem Sohn, durchführe.

Eine solche Einstweilige Verfügung hatte der Insolvenzverwalter bereits im vergangenen Jahr eingebracht. Und hatte zunächst einen juristischen Sieg davongetragen: Denn das Landesgericht Innsbruck bewilligte diese zunächst. Doch nur eineinhalb Monate später, Ende Juli, wurde öffentlich, dass das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) der Beschwerde der Benko-Mutter gegen die Entscheidung des Landesgerichts stattgab und die Einstweilige Verfügung wieder aufhob. Nun versucht es Masseverwalter Grabenweger offenbar erneut. Inwiefern der nunmehrige Antrag auf Einstweilige Verfügung sich von dem ursprünglichen unterscheidet, blieb vorerst unklar. Er wolle sich zu laufenden Verfahren im Vorfeld nicht öffentlich äußern, ließ Grabenweger die APA auf Anfrage wissen.

In Sachen Einstweiliger Verfügung war indes auch für Freitag eine Zivilverhandlung angesetzt. Ob diese tatsächlich nötig sein wird bzw. wie lange überhaupt am Donnerstag in dieser Hinsicht verhandelt wird, war vorerst ebenso unklar. Angesetzt war der Donnerstag-Termin bis 18 Uhr.

47 Mio. an anerkannten Forderungen im Konkursverfahren

Das Konkursverfahren gegen Benko als Unternehmer wurde im März 2024 eröffnet. Vom Gericht wurden bisher Forderungen in Höhe von 47 Mio. Euro anerkannt, wobei die Gläubiger 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend gemacht hatten. Auch eine nachträgliche Prüfungstagsatzung Ende September brachte keine wesentlichen Änderungen der Summe. Das Konkursverfahren soll laut Beobachtern noch „viele Jahre“ dauern. (APA)

Mehr zum Thema:

undefined

Laura Privatstiftung

Zinshäuser, Villen, Wälder und Ferraris: Interne Vermögensliste offenbart Benkos Schattenreich

undefined

Vorerst bis 7. Feber

Nach Festnahme: Signa-Gründer René Benko muss in U-Haft

undefined

U-Haft beantragt

René Benko in Wiener Justizanstalt, Entscheidung über U-Haft am Freitag

undefined

Kommentar

Benko hat ausgefeiert

undefined

Razzien auch in Tirol

Mehrere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Benkos Festnahme

undefined

Standort Tirol

Benko: Geld für raschen Lech-Deal?

undefined

„Blitzgneißer und super Netzwerker“

Steiler Aufstieg und tiefer Fall: Das Leben des Tiroler Immobilien-Moguls René Benko

undefined

Was vor der Festnahme geschah

Das Benko-Imperium am Boden: Chronologie der Pleiten und Ermittlungen

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302