Keine erleichterten Haftbedingungen: Utøya-Attentäter Anders Breivik vor Gericht gescheitert
Die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen verstoßen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so das Urteil des Gerichts.
Oslo – Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik ist erneut mit einer Klage über seine strengen Bedingungen im Gefängnis gescheitert. Das Borgarting-Berufungsgericht in Oslo urteilte, dass die Haftbedingungen des Rechtsterroristen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Eine Osloer Vorinstanz hatte Breiviks Menschenrechtsklage gegen den norwegischen Staat bereits im Februar abgewiesen. Dagegen hatte der 45-Jährige vor dem Borgarting berufen.
77 Menschen bei Anschlag getötet
Breivik hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. 77 Menschen wurden bei den Terroranschlägen insgesamt getötet. Die Anschläge gelten als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.
Breivik war dafür 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Über seine Haftbedingungen hat er sich seitdem immer wieder beschwert: Er meint, die jahrelange Isolationshaft verstoße gegen seine Menschenrechte und habe ihm geschadet. Norwegische Gerichte haben die Klage bereits mehrmals abgewiesen. (APA/dpa)