Rechte in zwei Privatstiftungen
Keine einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter: Vergleich ein Tag vor Verhandlung
Es wurde vereinbart, dass der Masseverwalter auch künftig keinerlei Einfluss auf das Agieren von Benkos Mutter in den Privatstiftungen haben werde.
© APA/EXPA/JOHANN GRODER
Der Masseverwalter wollte durch die einstweilige Verfügung die Rechte von Benkos Mutter in zwei Privatstiftungen beschränken. Nun wurde ein Tag vor der Verhandlung ein Vergleich erzielt.