Prozess gegen Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung
Am Wiener Landesgericht wird am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine Hebamme verhandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht sie verantwortlich für den Tod eines Mädchens, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital starb. Die Angeklagte soll im Rahmen einer Hausgeburt "die gebotene Handlungspflicht" außer Acht gelassen haben. Die Hebamme weist die Vorwürfe zurück. Für die Verhandlung gilt ein Film- und Fotoverbot.
Im Strafantrag wird der Frau angelastet, sich nicht an die Bestimmungen des Hebammengesetzes und entsprechende Empfehlungen gehalten zu haben, als sie die Hausgeburt durchführte. Diese sei "weder planerisch noch durchführungstechnisch lege artis erfolgt". Vielmehr sei von einer Hausgeburt bereits abgeraten worden, da im konkreten Fall Risiken beim Geburtsvorgang erwartbar waren. Obwohl ihr diese bekannt waren, sei die Hebamme von der beabsichtigten Hausgeburt nicht abgerückt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Bei der Geburt kam es dann tatsächlich zu Komplikationen. Die Hebamme alarmierte den Notarzt - aus Sicht der Anklagebehörde wurde allerdings "die Entscheidung zu einem Transport ins Krankenhaus zur ärztlichen Intervention weder zeit- noch sachgerecht getroffen", wie im Strafantrag ausgeführt wird. Das entbundene Kind sei infolge dessen an den Folgen eines Sauerstoffmangels während der Geburt gestorben. Bei einer Verurteilung drohen der Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.